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BSG, 22.01.1965 - 10 RV 167/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.06.1958 - 4 RJ 7/57
Anspruch auf Gewährung von Witwenrente auf Grund eines Prozessvergleichs - …
Auszug aus BSG, 22.01.1965 - 10 RV 167/60
Hat das SG nicht über die Wirksamkeit des Vergleichs und die Fortsetzung des Verfahrens entschieden, sondern im Gegenteil den Anspruch des Klägers auf Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen und Erhöhung der Rente ohne Rücksicht auf den früher abgeschlossenen Vergleich erneut sachlich geprüft und auf dieser Grundlage seine Entscheidung getroffen, so hat das LSG nicht erstmalig über die Wirksamkeit dieses Vergleichs und die Fortsetzung des Verfahrens entscheiden dürfen.Hat das LSG die für diese Entscheidung ausschließlich sachliche Zuständigkeit des SG nicht beachtet, so hat es damit gegen den zu SGG § 101 entwickelten Grundsatz verstoßen, daß zur Entscheidung über die Wirksamkeit eines Vergleichs und über die Fortsetzung des Verfahrens ausschließlich dasjenige Gericht zuständig ist, vor dem der Prozeßvergleich abgeschlossen worden ist (vergleiche BSG 1958-06-27 4 RJ 7/57 = BSGE 7, 279).Der Verstoß gegen die Regeln für die Zuständigkeit eines Gerichts gehört zu den unbedingten Revisionsgründen, bei deren Vorhandensein in jedem Falle eine auf einer Verletzung des Gesetzes beruhende Entscheidung anzunehmen ist (vgl ZPO § 551 Nr. 4).2.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - L 17 U 157/98
Voraussetzungen von Erstattungsansprüchen einer Landesunfallkasse gegenüber einem …
Bei Streit über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs bzw. Anerkenntnisses ist das alte Verfahren, in dem der Vergleich geschlossen bzw. das Anerkenntnis angenommen wurde, vor dem Gericht, vor dem das Verfahren anhängig war, fortzusetzen (BSGE 7, 279; BSG vom 22.01.1965 - 10 RV 167/60 - Rohwer-Kahlmann, aaO. § 101 SGG Anm. 30;… Meyer-Ladewig, aaO. § 101 SGG Anm. 17, 17 a).